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AGB

Unsere AGB seit 1950

Gemeinsam sind wir für Sie da !

Österreich / Belgien / Deutschland / Slowakei

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Datenschutz :

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Das Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung  ( DS-GVO)  wird in der Fa.Dipl.Ing. Georg H. Hauser GmbH seit 25.5.2018 umgesetzt.

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1. GELTUNGSBEREICH

 

1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Individualabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3. Die jeweils gültigen AGB sind auf der Homepage www.hauser-wien.at  ersichtlich.

1.4. Gegenbestätigungen des Käufers und/oder der Hinweis auf seine eigenen Einkaufsbedingungen bzw. AGB wird hiermit widersprochen.

 

2. ANGEBOT UND ANNAHME

 

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Bestellungen des Käufers sind schriftlich zu erteilen und gelten erst mit Zustellung der schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen.

2.3. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden von oder zu Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

3. LIEFERUMFANG UND LIEFERZEIT

 

3.1. Genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt, davon gibt es zwei Ausnahmen:

- Zeitpunkt an dem alle dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind; - Zeitpunkt an dem die verlangte Sicherheitsleistung oder Anzahlung geleistet wurde.

3.2. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen sowie zur entsprechenden Verrechnung berechtigt.

3.3. Allgemeine Lieferverzögerungen führen erst dann zu einem Rücktrittsrecht, wenn uns schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen eingeräumt wurde.

3.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (wie z.B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc.), wenn sie bei uns oder unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Die Leistung bzw. Lieferung kann für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinausgeschoben werden; weiters haben wir das Recht ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.5. Ansprüche aus Lieferverzögerungen sind mangels besonderer anderslautender schriftlicher Vereinbarung  – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
3.6. Verpackung und Versandart werden von uns gewählt und gelten vom Kunden auch als genehmigt. Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.

3.7 Das Transportrisiko trägt in jedem Fall der Kunde, wenn vom Kunden die Organisation und Auftragsvergabe des Transportauftrag gewünscht wird/ ist trägt der Kunde das Transportrisiko, sowie die Abwicklung der Regressansprüche bei dem von uns ausgewählten Transportunternehmen. 3.8 Wir gelten durch den Transportauftragsvergabe des Kunden an uns nur als Vermittler für den Transport.

3.9 Wir können für keine Schäden durch eine Spedition/ Dritte Haftbar gemacht werden.

 

4. ERFÜLLUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

 

4.1 Als Erfüllungsort bei Lieferungen (z.B. mittels Spedition) von fertig Produkten gilt immer unser Lager - Abholllager Wien 1140.

4.2 Die Lieferung erfolgt ab Lager Wien; Erfüllungsort ist Wien – Österreich. Sekundär gilt jener Ort als Erfüllungsort an dem die Leistung faktisch erbracht wurde.

 

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

5.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Werk und beinhalten keine Transport-, Entsorgungs-, Zoll- oder ähnliche Kosten. Lieferterminabhängige nicht beeinflussbare Zuschläge werden grundsätzlich nach den Gegebenheiten zum Liefertermin verrechnet.

5.2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Anweisungen des Käufers Zahlungseingänge zunächst auf ältere offene Rechnungen anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Kapitalforderung anzurechnen.

5.3. Zahlung Vorkassa netto zu erfolgen – sofern es zu keinen anderen schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen gekommen ist. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegen genommen; sämtliche Kosten der Einlösung entfallen auf den Geschäftspartner.

5.4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen.

 5.5. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen, insbesondere wenn Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden oder Zahlungen eingestellt werden, oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn zuvor Teilzahlungen akzeptiert wurden, sowie des weiteren Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT (EV)

 

6.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch dann wenn sie an Dritte in irgendeiner Form weitergegeben wurden. Verarbeitung oder Verbindung von Waren unter EV erfolgen stets für uns als Hersteller, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstünden. Wertminderungen gehen zu Lasten des Käufers. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung sind dem Käufer untersagt.

6.2. Der Käufer ist berechtigt  – sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet  – die Ware unter EV im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern wobei er die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware unter EV entstehenden Forderungen gegen Dritte sicherungshalber und in vollem Umfang an uns durch den Dritten abtritt. Diese Abtretung ist in den Geschäftsbüchern zu vermerken; damit verbunden sind Informationspflichten bei Zugriff von Dritten.

 

7. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE

 

7.1. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate und beginnt mit  dem Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer (Übergabe). Der Käufer hat die Verpflichtung die Ware nach Erhalt auf allfällige Schäden zu untersuchen und diese innerhalb von 10 Tagen schriftlich und unter Nennung der Mängel anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Mangelhafte Geräteteile sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befanden, zur Prüfung durch uns oder einem unserer Vertreter bereitzuhalten.  Rücksendungen bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung. Bei verborgenen Mängeln ist die schriftliche Mängelanzeige binnen 7 Tagen nach Erkennbarkeit  – spätestens binnen sechs Monaten nach Ablieferung der Ware  – bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche zu erheben. Die Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen führt zum Ausschluss sämtlicher Ansprüche.

7.2. Die Mangelhaftigkeit der Ware hat stets der Käufer zu beweisen; die Vermutung der Mangelhaftigkeit des § 924 ABGB gilt nicht.

7.3. Auf das gelieferte Material besteht – ausgenommen Glas – eine Garantie von einem Jahr. Arbeits- und Wegzeiten fallen nicht unter die Garantieleistung. Für Folgeschäden  wird keine Haftung übernommen. Die Garantie ist bei unsachgemäßer Behandlung ausgeschlossen.

7.4. Bei der Bestellung - Kauf - Lieferung von externen Anlagen Haftet die Firma die, die Anlage in Betrieb setzt. Es muss ein Abnahmeprotokoll mit dem Kunden durchgeführt werden.

7.5. Bei Externen Anlagen gilt nur eine Materialgarantie auf ein Jahr. 

 

8. HAFTUNG

 

Schadenersatzansprüche gegen uns als  auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Wir schließen jegliche Haftung für entgangenen Gewinn aus.

 

9. AUFRECHNUNG

 

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit dies auf Ansprüchen aus dem Vertrag/Auftrag beruht.

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10. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

 

10.1. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag/Auftrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der der Fa. Dipl. Ing. Georg H. Hauser GmbH.

10.2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischen Recht. Die Anwendbarkeit der Bestimmungen des  Übk.  der VN über Verträge über den Internationalen Warenverkehr (kurz CISG) ist ausgeschlossen.

10.3. Ergänzend gelten die ◊Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie“ und die ◊Allgemeinen Lieferbedingungen des Fachverbandes der Maschinen- und Stahlbauindustrie“ in der jeweils geltenden Fassung.

10.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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11. RÜCKNAHME

 

11.1 In Einzelfällen nach eigenem Ermässen der Fa DI G. Hauser GmbH wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 5% bei der Rücknahme einer Ware geltende gemacht. Bei Sonderbauten/ Auftragsarbeiten ein Abschlag von mindestens 3/4 der Auftragssumme.

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12. Transport

 

12.1 Alle Preisangaben sind ohne Transport ausgziefert. Falls ein Transport erwünscht ist wird ein Transport über eine Spedition organisiert hierbei gilt dann das Übereinkommen des internationalen Straßenverkehrsvertrages (CMR). Transporte werden immer nur in eine Richtung angegeben. Rückholung wird separat nach Aufwand verrechnet.

12.2 Das Transportrisiko trägt in jedem Fall der Kunde, wenn vom Kunden die Organisation und Auftragsvergabe des Transportauftrag gewünscht wird/ ist trägt der Kunde das Transportrisiko, sowie die Abwicklung der Regressansprüche bei dem von uns ausgewählten Transportunternehmen. 12.3 Wir gelten durch den Transportauftragsvergabe des Kunden an uns nur als Vermittler für den Transport.

12.4 Wir können für keine Schäden durch eine Spedition/ Dritte Haftbar gemacht werden.

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